„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Pressen und ihre Schutzeinrichtungen und Sicherungsmaßnahmen je nach Beanspruchung, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen von ihm beauftragten Sachkundigen auf sicheren Zustand geprüft werden ...“ (DGUV R100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln, ehemals: BGR 500 - Kapitel 2.3)
Unsere Leistungen:
UVV Prüfung, Pressenprüfung gemäß DGUV R100-500 (UVV / BGR 500), EN692, EN693, BetrSichV
Lichtvorhangprüfung, Prüfung von Scannern